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Währungen

Hier können Sie:

  • Wechselkurse zu Währungen hinterlegen, wenn Sie nicht nur in Euro liefern.
  • Die verschiedenen MwSt. Sätze anderer Länder einpflegen. Das ist nötig, sobald Sie Dienstleistungen innerhalb eines anderen Landes anbieten. Z.B. Messestandbau in Österreich oder eine Montage in den Niederlanden.
  • Ihre Datenbank in Euro konvertieren.
  • Für jedes der Länder können Sie angeben, ob es sich um ein Euro-Teilnehmerland handelt oder ob es zumindest zur EU gehört, zusätzlich können Sie für die SEPA-Abwicklung hier das einem Kunden, Lieferanten oder Personal hinterlegte Land mit einem ISO-Code verbinden. Die gängigsten Codes werden hierbei vorausgefüllt, sofern entsprechende Länderkürzel bei Ihnen vorhanden sind.
  • Die Option "Mehrwertsteuersatz verwenden" führt dazu, dass bei Rechnungen in dieses Land die dortige Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in diesem Drittland Steuern abführen.

 

Mehrwertsteuerberechnung

So berechnet profacto die Mehrwertsteuer:

Handelt es sich um eine Rechnung ins Inland, wird die reguläre Mehrwertsteuer je nach Satz berechnet (voll oder ermässigt). Handelt es sich jedoch dabei um eine Rechnung nach §13b (§19 in Österreich), so ist die Rechnung mehrwertsteuerbefreit.

Wird ins Ausland geliefert, kommt die deutsche Mehrwertsteuer zum Tragen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen:

Handelt es sich um das EU-Ausland und hat der Kunde eine Umsatzsteueridentnummer, ist er mehrwertsteuerbefreit.

Ist für das Zielland angegeben, dass "MwSt.-Satz verwenden" aktiv ist, wird der Mehrwertsteuerkatalog des Ziellands verwendet, falls der Kunde keine Umsatzsteueridentnummer hat.

Derzeit nicht unterstützt ist die fallweise Unterscheidung, ob die inländische oder die ausländische Mehrwertsteuer verwendet werden soll. Dies muss im jeweiligen Fall durch Änderung der Voreinstellungen oder durch Ändern des Länderkennzeichens im Projektdeckblatt vorgenommen werden.