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Feiertage



  • profacto erkennt automatisch die einzelnen Wochentage, Feiertage müssen Sie jedoch erfassen. Rufen Sie dazu aus dem Menü Funktion des Betriebskalenders den Eintrag Feiertage auf. Sie gelangen in die Übersicht der Feiertage und können hier Feiertage erfassen.
  • Durch die Schaltfläche Feiertage erzeugen lässt sich die Arbeit vereinfachen. Rufen Sie den Befehl auf und geben Sei das Kalenderjahr und Bundesland an für das Sie Feiertage erzeugen wollen. Ergänzen Sie nach Wunsch die Feiertage durch An- oder Abwahl, sollten regionale Unterschiede vorherrschen.

Besondere Tage - Sylvester und Heiligabend

Der 24.12. und der 31.12. eines Jahres sind oft sehr speziell in der Handhabung, da es tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen gibt, so daß es zB als ein 'halber' Feiertag berechnet werden soll. Dennoch ist in den meisten Betrieben an beiden Tagen keine Arbeit vorgesehen und die ungeklärte Hälfte wird als Betriebsferien deklariert. Vom Gesetzgeber ist kein Tag als Feiertag fest zugeordnet.

Lösungansätze

  • Um derartige Konstellationen darzustellen empfiehlt es sich beim 50/50-Modell zB. Sylvester als Feiertag einzutragen und Heiligabend als Urlaubstag. Rein rechnerisch kommt für den Monat Dezember stets dasselbe insgesamt heraus. Bei einer Krankmeldung muß man natürlich ins Detail gehen.
  • Wenn man es exakt darstellen möchte hilft die Schnellerfassung leider nicht weiter, da diese bereits eine Sonderkostenstelle (Urlaub, Feiertag) an den Tagen  erkennt und die Kollisionswarnung für die Massenerstellung früher greift. Man kann also zB über die Zeiten-Schnellerfassung den Urlaub am  Vormittag schon für alle Mitarbeiter an beiden obigen Tagen erfassen und muß in jeden Datensatz einzeln die Feiertagszuordnung manuell nachtragen, was aber mittels "Speichern und Nächster" sehr einfach ist. Dann sieht man auch in den Ausdrucken für den Dezember die Gesamtdarstellung.
  • Man deklariert beide Tage rein technisch als Betriebsferien und zählt die dafür zusätzliche nötige Urlaubszeit ebenfalls rein technisch mittels einer schriftlichen vertrieblichen Vereinbarung zum regulären Urlaubsanspruch hinzu und verplant ihn gleich zu Jahresbeginn. Man muß  nur  wissen,  daß man schon zB 8h oder 16h Urlaub längst verplant hat.
  • Man deklariert beide als volle betriebliche Feiertage und diese werden auch zur Gänze so behandelt. Also einfach in den Feiertagen so miterfassen.