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Der 24.12. und der 31.12. eines Jahres sind oft sehr speziell in der Handhabung, indem da es tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen gibt, so daß es zB als ein 'halber' Feiertag gehandhabt berechnet werden soll. Dennoch ist in den meisten Betrieben an beiden Tagen keine Arbeit vorgesehen und die ungeklärte Hälfte wird als Betriebsferien deklariert. Vom Gesetzgeber ist kein Tag als Feiertag fest zugeordnet.
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