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Stand 24. Oktober 2016

GoBD steht für "Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff". Nachzulesen (Download des PDF Dokuments erst auf der Seite des deutschen Bundesministeriums für Finanzen) unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.pdf

Ist profacto GoBD-konform?

Das kann man leider nicht mit einem Ja oder Nein beantworten. Dazu empfiehlt es sich das Kapitel 12, Absätze 179-181 am Ende der GoBD-Dokumentation zu lesen.

Zusammengefasst: weder wir selbst, noch Dritte, nicht einmal die jeweilige Finanzbehörde selbst kann eine positive Aussage zur GoBD-Konformität treffen.

Wie erreiche ich, daß mein Unternehmen GoBD-konform wird?

Grundsätzlich: profacto bildet hier nur einen Baustein von vielen. Nur das Zusammenspiel von allen ist am Ende verantwortlich dafür, ob im Kontext Ihres Betriebs profacto Anlass zur Beanstandung bietet oder nicht.

Sprechen Sie hier zB mit der Handwerkskammer oder Ihrem Steuerbüro darüber, wie die die Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie der Da­ten­zu­griff so umgesetzt werden können, daß es keine Nicht-Konformität gibt.

Folgende Hinweise helfen Ihnen unserer Meinung nach weiter:

  • sorgen Sie für lückenlose Nummernkreise
  • Setzen Sie möglichst keine Rechnungen zurück
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Rechnungskorrektur, wenn nötig Gutschrift erstellen und als Überschrift "Rechnungskorrektur, Rechungs(teil)storno angeben. 
  • Dokumentieren Sie jedweden Anlass, wo Sie vom üblichen Prozess abweichen müssen. ZB Ausfall von Hardware mit Datenverlust.
  • Ab profacto 2017.1 können Sie das Steuerprüfungsjournal über die Voreinstellungen, Reiter Datenbank aufrufen.

 

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