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- sorgen Sie für lückenlose Nummernkreise
- Setzen Sie möglichst keine Rechnungen zurück
- Nutzen Sie die Möglichkeit zur Rechnungskorrektur, wenn nötig Gutschrift erstellen und als Überschrift "Rechnungskorrektur, Rechungs(teil)storno angeben.
- Dokumentieren Sie jedweden Anlass, wo Sie vom üblichen Prozess abweichen müssen. ZB Ausfall von Hardware mit Datenverlust.
- Ab profacto 2017 wird es dazu ein Werkzeug geben, was soweit es profacto betrifft, alle Vorgänge zum Thema Buchführung aufzeichnet, viele Sonderfälle erkennt und Sie zur Begründung auffordert. Start dieses unveränderlichen Journals ist geplant ab dem 01.01.2017 oder Installation der finalen Version dieses Features in profacto 2017. Dieses Journal kann dann herangezogen werden, wenn eine Prüfung ansteht.1 können Sie das Steuerprüfungsjournal über die Voreinstellungen, Reiter Datenbank aufrufen.