Besondere Tage - Sylvester und Heiligabend

Der 24.12. und der 31.12. eines Jahres sind oft sehr speziell in der Handhabung, da es tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen gibt, so daß es zB als ein 'halber' Feiertag berechnet werden soll. Dennoch ist in den meisten Betrieben an beiden Tagen keine Arbeit vorgesehen und die ungeklärte Hälfte wird als Betriebsferien deklariert. Vom Gesetzgeber ist kein Tag als Feiertag fest zugeordnet.

Lösungansätze