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- Name: der Name des Zu/Abschlags
- Ist Prozentwert: es handelt sich um eine prozentuale Veränderung, keinen Geldbetrag
- Vorgabewert: Falls der Zu/Abschlag in der Regel immer gleich ist, empfiehlt es sich, hier gleich eine Vorgabe zu erfassen
- Pro Rechnung: der Wert ist pro Rechnung (also nur im Rechnungsprüfungsassistenten) anwendbar, anstatt nur einmal pro Bestellung.*Maximalwert EUR*OBestellung (nur innerhalb der Bestellung deklarierbar)
- Maximalwert EUR (Währung): Ein Maximalbetrag, den diese Kostenart nicht überschreiten darf, in Euro
- Maximalwert Prozent: Ein Maximalbetrag relativ zum Bestellwert, der nicht überschritten werden darf. Der kleinere der beiden Werte wird bei der Prüfung verwendet.
- Ist Abzug: Falls aktiviert, reduziert der Wert die Gesamtsumme der Bestellung. Dies ist meist im Bauleistungsbereich der Fall
- Nur für GU-Bestellungen: Der Wert wird nur in GU-Bestellungenverwendet. Daß es sich um eine GU-Bestellung handelt, wird durch ein Ankreuzfeld in der Bestellung bestimmt. Möchten Sie Werte sowohl für GU-Bestellungen, als auch normale Bestellungen verwenden müssen zwei Einträge angelegt werden.
- Fibu-Konto: Geben Sie hier das Konto an, mit dem dieser Wert im Rahmen einer Splitbuchung an die Finanzbuchhaltung übergeben wird
- Vorgabe in Bestellung: Der Wert wird bereits bei Neuanlage in die Bestellung übertragen, um zum Bestellzeitpunkt in Nachunternehmerverträge einfliessen zu können. Diese Option wird nur berücksichtigt, wenn es sich nicht um Kosten handelt, die pro Rechnung anfallen. Pro Rechnung anfallende Kosten werden als Vorgabe in den Nebenkosten der Rechnungsprüfung angezeigt.
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