Versionen im Vergleich

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Wie funktioniert das mit SEPA und profacto?

SEPA löst das alte DTA (DatenTrägerAustausch) ab. Es wird in fast ganz Europa einheitlich unterstützt und hat wesentlich mehr Möglichkeiten und bietet mehr Sicherheit.

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Am besten schauen Sie auf die Anleitung zum SEPA & Datenträgeraustausch (DTA)

SEPA für österreichische Betriebe

Für Österreich gelten spezielle Anforderungen. Sofern Ihr Betrieb in Österreich ist, muß Ihre Software die Rulebook Version 6.0 unterstützten. Das gilt (lt. unseren Informatione) zB für elba 5.7 oder neuer. Stellen Sie es in den Voreinstellungen, Reiter Finanzen ein.

Warum kann ich keine Sammelaufträge zur Bank übermitteln?

Grundsätzlich unterstützt profacto ab Version 2014.1 auch Sammelüberweisungen oder Sammellastschriften mit unterschiedlichem Datum und erzeugt valide SEPA-Dateien.

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Info
titleprofacto oder Bank

Stand Sommer 2014: grundsätzlich ist SEPA noch "Neuland" für viele Kreditinstitute. Versuchen Sie bitte im Falle einer Fehlermeldung zur SEPA-Datei die Bank für das Thema zu sensibilisieren. Im Zweifelsfall senden Sie aber auch gerne die konkrete Meldung an unseren Support, damit wir es hier unterbringen können und nach Möglichkeit auch etwaige Sonderfälle entsprechend adressieren können.

Wir sind auch gerne bereit mit den Sachverständigen einer Bank zu kommunizieren, um Mißverständnisse und "Stille Post" zu vermeiden.

SEPA-Lastschrift funktioniert nicht, ich erhalte eine Fehlermeldung, obwohl alle Daten vollständig sind.

Auch wenn Sie bei einem Kunden die IBAN und BIC und eine Mandatsreferenz eingetragen haben: erst, wenn im Kundenstamm auch ein Mandatsdatum erfasst ist, wird die SEPA-Lastschrift ausgeführt. Vergessen Sie dies, erhalten Sie eine Fehlermeldung.

Die Banking-Software meldet eine nicht valide SEPA.XML-Datei.

Das kann diverse Ursachen haben. Lesen Sie daher die etwaige Fehlermeldung aufmerksam durch und handeln entsprechend:

IBAN oder BIC werden als unvollständig, falsch oder nicht valide deklariert:

Achten Sie darauf in ihren Voreinstellungen für Ihren Betrieb und den Stammdaten von Kunde, Lieferant und Personal korrekte IBAN und BIC Daten eingetragen zu haben.

Eine gültige Bankverbindung hat mit dem 01.02.2014 grundsätzlich diese beiden Angaben! Die Kontonummer und Bankleitzahl ist nicht mehr nötig.

Die Datei an sich wird als ungültig zurückgewiesen, weil am Anfang oder Ende ein oder mehrere unerlaubtes Zeichen seien.

SEPA-Dateien werden grundsätzlich in der Kodierung UTF-8 erzeugt. 

Eine Möglichkeit dieses zu umgehen, kann sein einem Texteditor die SEPA.XML zu öffnen, den Inhalt zu markieren, zu kopieren und in eine neue Datei zu speichern, die Endung muß dabei weiterhin .XML lauten.

Die Datei enthält unerlaubte Zeichen.

In der Regel werden unerlaubte Zeichen von profacto ersetzt, im Zweifelsfall prüfen Sie bitte gemäß folgender Liste ob Ihre SEPA-Datei in Firmennamen und Verwendungszwecktexten unerlaubte Zeichen enthält:

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Bitte achten Sie darauf, daß das insbesondere das -Symbol und die &-Ligatur nicht zulässig sind, letzteres wird in der SEPA-Datei entfernt.

Meine Textbausteine haben keine IBAN und BIC enthalten.

Nutzen Sie einfach analog zu [BLZ1]: [IBAN1], [BIC1] usw. um Ihre jeweilige Bankverbindung auch in Textbausteinen per Platzhalter bzw. Textvariablen abzubilden.

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